Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🏦 Kredit
Förderquote
bis 100%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
DieKfWBankengruppe und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützen Sie als Privatperson mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss, wenn Sie Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen. Gefördert wird Ihr Erwerb sowohl bei der Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Die Darlehenshöhe beträgt einmalig maximalEUR100.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Zusätzlich können Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent des Darlehensbetrages, maximalEUR7.500, erhalten. Sie beantragen den Kredit bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an dieKfWweitergeleitet.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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