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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen

Hessisches Ministerium der Finanzen

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Datenstand: Vor 6 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderberatunghessen@wibank.de
📞
+49 69 9132-03
📞
+49 69 9132-4636
🔗
foerderportal.wibank.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie mit einer Bürgschaft, damit Ihre Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude sowie Gebäude mit sozialen Einrichtungen gesichert ist. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen 90 Prozent der Gesamtkosten. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR20.000, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen beiEUR10.000. Ihren Antrag richten Sie bitte je nach Ihrem Vorhaben entweder an den zuständigen Magistrat oder Kreisausschuss oder an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Beantragen Sie eine Förderung von Photovoltaikanlagen, reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundenportal bei der WIBank ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•Bürgschaften für Kredite von weniger als 20.000 Euro werden nicht übernommen. In den Fällen der Nr. 1.2 Buchst. h) beträgt die Bagatellgrenze 10.000 Euro.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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