Hessisches Ministerium der Finanzen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie mit einer Bürgschaft, damit Ihre Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude sowie Gebäude mit sozialen Einrichtungen gesichert ist. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen 90 Prozent der Gesamtkosten. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR20.000, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen beiEUR10.000. Ihren Antrag richten Sie bitte je nach Ihrem Vorhaben entweder an den zuständigen Magistrat oder Kreisausschuss oder an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Beantragen Sie eine Förderung von Photovoltaikanlagen, reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundenportal bei der WIBank ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen
Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung
Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
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Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung
Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
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