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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

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Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@bb-h.de
📞
0611 15070
📞
0611 150722
🔗
bb-h.de

Zielgruppen

fraueninternationaljugendsenioren

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder als bestehendes Unternehmen durch die direkte Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt die Erstprüfung für Ihren Kredit und übergibt Ihnen die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln. Sie erhalten die Bürgschaft für Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und bis zu 60 Prozent für Betriebsmittel. Unternehmen, die vor höchstens 5 Jahren gegründet oder übernommen wurden, erhalten maximal 80 Prozent. Der Fremdkapitalbedarf kann für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen bis zuEUR450.000, bei Unternehmensnachfolgen und bestehenden Unternehmen bis zuEUR650.000 betragen. Ihren Antrag richten Sie bitte direkt an die Bürgschaftsbank HessenGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•mit Sitz oder Investitionsort in Hessen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
•a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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