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🛡️ Bürgschaft

Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Umschuldungskredite.
(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Hessen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen unterstützen Sie als kleines und mittleres Unternehmen sowie Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch kombinierte Bürgschaften und Beteiligungen zur Liquiditätssicherung und zur Finanzierung betrieblicher Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung. Das Finanzierungsvolumen beträgt zwischenEUR100.000 undEUR500.000EUR. 3 Viertel davon entfallen auf einen mit bis zu 80 Prozent verbürgten Hausbankkredit und 1 Viertel entfällt auf eine stille Beteiligung. Die Gesamtlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, die Laufzeit für Betriebsmitteldarlehen beträgt normalerweise 5 Jahre. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens entweder über Ihre Hausbank oder direkt an die Bürgschaftsbank HessenGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG