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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Hessisches Ministerium der Finanzen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderberatunghessen@wibank.de
📞
+49 69 9132-03
📞
+49 69 9132-4636
📞
021/1237
🔗
www.wibank.de

Beschreibung

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) entlastet Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Möglich sind Bürgschaften auch für Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-/Leistungs- und Gewährleistungsavale für Inlands- und Auslandsaufträge. Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite abEUR2 Millionen. Unterhalb dieser Grenze können Sie Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen in Anspruch nehmen. Die WIBank besichert mit ihrer Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Für Investitionskredite bekommen Sie eine Bürgschaft für bis zu 70 Prozent, bei Betriebsmittel- oder Avalkrediten für bis zu 50 Prozent des Kreditbetrages. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Das Land Hessen bietet Bürgschafts-Sonderprogramme an, darunter Bürgschaften bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen und Landesbürgschaften für die Nutzung erneuerbarer Energien. Nähere Informationen zu diesen Programmen erhalten Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Zielgruppen

internationalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, wenn sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden, und in Ausnahmefällen auch wirtschaftliche Gesc
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•(1) Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelpersonen, soweit sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden. Antragsberechtigt sind in Ausnahmefälle
•(2) Die Antragsberechtigten müssen kreditwürdig sein. Die Personen der Geschäftsleitung müssen über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen verfügen und fähig sein, das zu fördernde Unter
•(3) Landesbürgschaften dürfen nur für Kredite übernommen werden, wenn andere Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen und keine Bürgschaften der Bürgschaftsbank HessenGmbHe

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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