Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🤝 Beteiligung
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Innovationsfonds II der Bayern Kapital unterstützt in Kooperation mit mindestens einer unabhängigen Privatinvestorin, einem unabhängigen Privatinvestor oder mehreren Privatinvestorinnen oder -investoren Sie als junges, innovatives und wachstumsorientiertes Technologieunternehmen im Großraum München bei der Finanzierung Ihres Innovationsvorhabens. Sie erhalten das Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel in folgenden Phasen Ihres Vorhabens: Sie erhalten die Beteiligung normalerweise als offene und/oder typisch stille Beteiligung oder als Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption. Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise bis zuEUR2,5 Millionen, unter bestimmten Voraussetzungen höchstensEUR3 Millionen je Beteiligungsnehmer. Das Beteiligungskapital wird Ihnen in mehreren Tranchen je nach Fortschritt des Innovationsvorhabens ausgezahlt. Bei einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart. Reichen Sie bitte den Antrag zusammen mit einer Stellungnahme der Privatinvestorin, des Privatinvestors oder der Privatinvestoren bei der Bayern KapitalGmbHein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG