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🤝 Beteiligung

Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds II

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungjugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUin der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Großraum München.
Die Beteiligung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne derEU-Leitlinien und Unternehmen bestimmter Branchen, zum Beispiel Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Kohle, Bergba
Das Beteiligungskapital des Bayern Kapital Innovationsfonds II wird als Kombination einer offenen Beteiligung und eines nachrangigen Darlehens bereitgestellt. Der Bayern Kapital Innovationsfonds II er
Das Nachrangdarlehen steht dem Unternehmen mit einer Laufzeit von in der Regel 7 Jahren langfristig zur Verfügung und ist endfällig. Sicherheiten werden nicht verlangt. Die Auszahlung des Nachrangdarl

Details

Förderart

🤝 Beteiligung

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Innovationsfonds II der Bayern Kapital unterstützt in Kooperation mit mindestens einer unabhängigen Privatinvestorin, einem unabhängigen Privatinvestor oder mehreren Privatinvestorinnen oder -investoren Sie als junges, innovatives und wachstumsorientiertes Technologieunternehmen im Großraum München bei der Finanzierung Ihres Innovationsvorhabens. Sie erhalten das Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel in folgenden Phasen Ihres Vorhabens: Sie erhalten die Beteiligung normalerweise als offene und/oder typisch stille Beteiligung oder als Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption. Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise bis zuEUR2,5 Millionen, unter bestimmten Voraussetzungen höchstensEUR3 Millionen je Beteiligungsnehmer. Das Beteiligungskapital wird Ihnen in mehreren Tranchen je nach Fortschritt des Innovationsvorhabens ausgezahlt. Bei einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart. Reichen Sie bitte den Antrag zusammen mit einer Stellungnahme der Privatinvestorin, des Privatinvestors oder der Privatinvestoren bei der Bayern KapitalGmbHein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG