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🤝 Beteiligung

Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Wachstumsfonds Bayern 2

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationaljugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne derKMU-Definition derEUin der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind

Details

Förderart

🤝 Beteiligung

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Wachstumsfonds Bayern 2 unterstützt in Kooperation mit mindestens einer Privatinvestorin oder einem Privatinvestor Sie als junges, innovatives und wachstumsorientiertesStart-upnach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen bei der Finanzierung von weiteren Wachstumsvorhaben. Sie erhalten das Beteiligungskapital für Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen folgender Innovationsvorhaben: Sie bekommen die Förderung normalerweise als offene und/oder typisch stille Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt zwischen mindestensEUR2 Millionen und höchstensEUR8 Millionen. Das Geld wird in mehreren Tranchen je nach Fortschritt Ihres Innovationsvorhabens ausgezahlt. Bei einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einer 1. Beteiligungstranche einbehalten wird, ein gewinnabhängiges Entgelt und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart. Der Wachstumsfonds Bayern 2 bleibt normalerweise Minderheitsgesellschafter und strebt keine Beteiligung am Management an. Ihren Beteiligungsantrag reichen Sie bitte zusammen mit einer Stellungnahme Ihrer Investorin oder Ihres Investors bei der Bayern KapitalGmbHein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG