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🤝 Beteiligung

Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Seedfonds

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauenjugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen gemäßKMU-Definition derEUin der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätt
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne derEU-Leitlinien sowie Unternehmen der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Kohle, des Bergbaus, Schiff
Das Beteiligungskapital des Bayern Kapital Innovationsfonds II wird als Kombination einer offenen Beteiligung und eines nachrangigen Darlehens bereitgestellt. Der Bayern Kapital Innovationsfonds II er
Das Nachrangdarlehen steht dem Unternehmen mit einer Laufzeit von in der Regel 7 Jahren langfristig zur Verfügung und ist endfällig. Sicherheiten werden nicht verlangt. Die Auszahlung des Nachrangdarl

Details

Förderart

🤝 Beteiligung

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Seedfonds Bayern unterstützt Sie als neu gegründetes innovatives und wachstumsorientiertes High-tech-Unternehmen in Kooperation mit einemBusiness-Coachbei der Umsetzung Ihrer innovativen Idee oder Erfindung während der Seedphase. Sie erhalten die Förderung als Beteiligungskapital für die Entwicklung eines 1. Prototyps beziehungsweise eines „Proof of Concept“. Sie können mit dem Beteiligungskapital folgende Investitionen und Kosten finanzieren: Die Beteiligung erfolgt normalerweise in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung oder in Form eines Nachrangdarlehens mit Wandlungsoption. Pro Seedphasenvorhaben erhalten Sie normalerweise bis zuEUR750.000, jedoch höchstensEUR1 Million. Das Beteiligungskapital wird Ihnen in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Seedphasenvorhabens ausgezahlt. Richten Sie bitte Ihren Antrag zusammen mit einer Stellungnahme des Coaches oder der Privatinvestorin oder des Privatinvestors an die Bayern KapitalGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG