Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwVBürgschaften)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🛡️ Bürgschaft
Förderquote
bis 80%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die nicht über ausreichende Sicherheiten einer Bank verfügen. Mit einer Landesbürgschaft können Sie folgende Vorhaben besichern: Der Umfang der Bürgschaft wird im Einzelfall festgelegt und kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Das Bürgschaftsvolumen muss überEUR15 Millionen liegen. Bürgschaften in Höhe vonEUR2 Millionen bisEUR15 Millionen übernimmt dieL-Bankim Rahmen des Bürgschaftsprogramms. Für Bürgschaftsbeträge bisEUR2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 20 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten maximal 6 Jahre. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird Ihr Antrag an dieL-Bankweitergeleitet.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG