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🛡️ Bürgschaft

Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwVBürgschaften)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
2.1 Allgemeines
2.1.1 Diese Verwaltungsvorschrift ist eine Beihilferegelung auf deren Basis Bürgschaften ohne vorherige Anmeldung gewährt werden können, da sie je nach zugrundeliegendem Wirtschaftsgut oder Vorhaben

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die nicht über ausreichende Sicherheiten einer Bank verfügen. Mit einer Landesbürgschaft können Sie folgende Vorhaben besichern: Der Umfang der Bürgschaft wird im Einzelfall festgelegt und kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Das Bürgschaftsvolumen muss überEUR15 Millionen liegen. Bürgschaften in Höhe vonEUR2 Millionen bisEUR15 Millionen übernimmt dieL-Bankim Rahmen des Bürgschaftsprogramms. Für Bürgschaftsbeträge bisEUR2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 20 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten maximal 6 Jahre. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird Ihr Antrag an dieL-Bankweitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG