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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaftsprogramm derL-Bank– Kombi-Bürgschaft 50

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regionalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEU(abhängig vom Darlehensprogramm derL-Bankgegebenenfalls auch größere Unternehmen) der gewerblichen Wirtschaft und
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Außerdem sind weitere Unterlagen notwendig, so dass die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens, das Geschäftsmodell sowie die Qualifikation des Managements beurteilt werden können.
Da sowohl das Förderdarlehen (aufgrund der Zinsverbilligung und/oder des Tilgungszuschusses) als auch die Kombi-Bürgschaften Beihilfen im Sinne derEUdarstellen können, ist die Einhaltung der Kumulieru

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

DieL-Bankunterstützt in einigen ihrer gewerblichen Förderprogramme Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln durch Übernahme einer 50-prozentigen Ausfallbürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten. Sie erhalten die Bürgschaft für Vorhaben in folgenden Darlehensprogrammen derL-Bank: Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 50 Prozent der Kreditsumme. DieL-Bankverbürgt Kredite mit einem Volumen von überEUR4 Millionen bisEUR30 Millionen. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von überEUR2 Millionen bisEUR15 Millionen je Vorhaben. Für niedrigere Bürgschaftsbeträge bisEUR2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens zusammen mit dem Antrag auf das Förderdarlehen bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzinstitut Ihrer Wahl ein. Von dort wird Ihr Antrag an dieL-Bankweitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG