Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
DieL-Bankunterstützt Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen durch Übernahme einer Bürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten. Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben: Die Höhe der Bürgschaft beträgt höchstens 50 Prozent der Kreditsumme. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von überEUR2 Millionen bisEUR15 Millionen je Vorhaben. Für Bürgschaftsbeträge bisEUR2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig. Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an dieL-Bankweitergeleitet.
Richtlinie Bürgschaftsprogramm – Allgemeine Bürgschaft Merkblatt der L-Bank (01
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Übernahme von Bürgschaften des Landes und der