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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaftsprogramm derL-Bank– Allgemeine Bürgschaft

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ausgeschlossen ist die Übernahme von Bürgschaften für
Außerdem sind weitere Unterlagen notwendig, so dass die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens, das Geschäftsmodell sowie die Qualifikation des Managements beurteilt werden können.

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

DieL-Bankunterstützt Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen durch Übernahme einer Bürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten. Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben: Die Höhe der Bürgschaft beträgt höchstens 50 Prozent der Kreditsumme. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von überEUR2 Millionen bisEUR15 Millionen je Vorhaben. Für Bürgschaftsbeträge bisEUR2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig. Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an dieL-Bankweitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG