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🛡️ Bürgschaft

Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Die Übernahme von Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
2.1 Antragsberechtigt sind KBG und der/die Beteiligungsnehmer/in gemeinsam. Die Garantie des Landes wird gegenüber der KBG übernommen. Als Beteiligungsgeber werden nur institutionelle Kapitalbeteiligu
2.2 Die Garantie der Beteiligung setzt voraus, dass die KBG sich verpflichtet,
2.3 Die Garantie des Landes wird in inländischer Währung übernommen.

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Förderung besteht in Form einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung.Die Garantie wird in Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme und gegebenenfalls von 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung gegeben. Die Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und soll in der Regel einen Betrag von EUR 1 Million nicht übersteigen. Die Garantie des Landes für eine stille/offene Beteiligung wird für eine Dauer von bis zu 10 Jahren gegeben. Ihren Antrag reichen Sie bei der PricewaterhouseCoopersGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG