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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@bb-nrw.de
📞
02131 5107200
📞
02131 5107333
🔗
nrw.ermoeglicher.de
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Zielgruppen

frauen

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Absicherung von Krediten und Avalen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zuEUR2 Millionen. Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sichert mit der Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Längere Laufzeiten für Programmkredite der öffentlichen Hand oder gewerbliche Baufinanzierungen sprechen Sie mit der Hausbank beziehungsweise der Bürgschaftsbank ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung ist auch online möglich.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEUsowie freiberuflich Tätige in Nordrhein-Westfalen.
•Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.
•(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
•a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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