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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft

Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
de_buergschaft_nrw@pwc.com
📞
0211 9810
📞
0211 9811000
🔗
www.pwc.de

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen entlastet Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als freiberuflich Tätige und Tätigen, als Person mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft oder als an dem Unternehmen beteiligte Person in leitender Position in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Höhe des Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent des zugrundeliegenden Kredits. Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestensEUR1,25 Millionen. Für Bürgschaftsbeträge unterEUR1,25 Millionen ist die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Bürgschaft beantragen Sie bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopersGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•3.1 Bürgschaften dürfen regelmäßig nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch den Kreditnehmer bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der für den einzelnen Kredit vereinbarten
•3.2 Bürgschaften werden in der Regel nur dann übernommen, wenn Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.
•3.3 Kredite zur Sanierung eines Unternehmens können nur verbürgt werden, wenn sie auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts voraussichtlich einer dauernden Wiederherstellung der Wettbewer

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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