Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen entlastet Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als freiberuflich Tätige und Tätigen, als Person mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft oder als an dem Unternehmen beteiligte Person in leitender Position in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Höhe des Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent des zugrundeliegenden Kredits. Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestensEUR1,25 Millionen. Für Bürgschaftsbeträge unterEUR1,25 Millionen ist die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Bürgschaft beantragen Sie bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopersGmbH.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – Bürgschaft ohne Bank
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – ExpressBürgschaft
Übernahme von Beteiligungsgarantien
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – Bürgschaft ohne Bank
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – ExpressBürgschaft
Übernahme von Beteiligungsgarantien