Zurück zur Suche
🛡️ Bürgschaft

Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Für die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) gelten folgende Bedingungen:

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Beschreibung

Mit Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sichert die Bundesrepublik Deutschland Ihre Exportgeschäfte gegen politische und wirtschaftliche Risiken im Ausland ab. Aufgrund der unterschiedlichen Exportgeschäfte besteht ein breites Spektrum verschiedener Deckungsmöglichkeiten. Ist der ausländische Kunde eine Privatperson oder eine nach zivil- oder handelsrechtlichen Vorschriften organisierte Gesellschaft, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrgarantie. Handelt es sich dagegen um den Staat oder um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Besteller oder haftet eine derartige Institution aufgrund eines Gesetzes oder durch Garantieübernahme für einen privaten Käufer, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrbürgschaft. Im Einzelnen: Zudem gibt es ergänzende Deckungsformen - für besondere Exportgeschäfte mit besonderen Absicherungslösungen, wie zum Beispiel die Finanzkreditdeckung für Akkreditivbestätigungsrisiken oder die Avalgarantie. Sie können die Exportgarantien des Bundes bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft beantragen. Diese leitet den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weiter, das federführend mit anderen Ministerien über Ihren Antrag entscheidet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG