Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Mit Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sichert die Bundesrepublik Deutschland Ihre Exportgeschäfte gegen politische und wirtschaftliche Risiken im Ausland ab. Aufgrund der unterschiedlichen Exportgeschäfte besteht ein breites Spektrum verschiedener Deckungsmöglichkeiten. Ist der ausländische Kunde eine Privatperson oder eine nach zivil- oder handelsrechtlichen Vorschriften organisierte Gesellschaft, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrgarantie. Handelt es sich dagegen um den Staat oder um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Besteller oder haftet eine derartige Institution aufgrund eines Gesetzes oder durch Garantieübernahme für einen privaten Käufer, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrbürgschaft. Im Einzelnen: Zudem gibt es ergänzende Deckungsformen - für besondere Exportgeschäfte mit besonderen Absicherungslösungen, wie zum Beispiel die Finanzkreditdeckung für Akkreditivbestätigungsrisiken oder die Avalgarantie. Sie können die Exportgarantien des Bundes bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft beantragen. Diese leitet den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weiter, das federführend mit anderen Ministerien über Ihren Antrag entscheidet.
Rückbürgschaften des Bundes und der Länder
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien: Avalfinanzierungen für Hersteller von Transformationstechnologien
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Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)
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