Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem: Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen. Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Richtlinie Quelle: Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK
Rückbürgschaften des Bundes und der Länder
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien: Avalfinanzierungen für Hersteller von Transformationstechnologien
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen)
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Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)
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Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien: Avalfinanzierungen für Hersteller von Transformationstechnologien
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