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🛡️ Bürgschaft

Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite sind an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Beschreibung

Mit Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige Vorhaben im Ausland, insbesondere solche, die eine rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit haben, also die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen erhöhen. Als mögliche Kreditnehmer kommen dabei in Betracht: DieUKFbieten Schutz vor dem Ausfall der gedeckten Forderung aufgrund von politischen und wirtschaftlichen Risiken. In Ausnahmefällen können diese Garantien auch an Banken für Kredite zum Aufbau und zur Förderung von marktwirtschaftlichen Strukturen im Rahmen von Förderbankprojekten vergeben werden. Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie. Diese sichert die im Darlehensvertrag vereinbarte Forderung gegen einen ausländischen Schuldner auf Rückzahlung des Darlehens ab. Als Garantienehmer sind Sie in der Regel bei jedem Schadensfall am Ausfall mit einem Selbstbehalt von 10%für alle Risiken beteiligt. Eine anderweitige Absicherung ist grundsätzlich möglich, sofern ein Selbstbehalt von 5%verbleibt. Ihren Antrag richten Sie bitte an die Euler Hermes Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Erklärungen für den Bund abzugeben und entgegenzunehmen. Über Ihre Garantie- oder Bürgschaftsanträge entscheidet der Interministerielle Ausschuss für ungebundene Finanzkredite unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Es wird empfohlen, dass Sie sich bereits in der Planungs- und Verhandlungsphase darüber informieren, ob und unter welchen Umständen eine Garantie für ungebundene Finanzkredite für Sie in Frage kommt. Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Übernahme einer Gewährleistung müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr entrichten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG