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💰 Zuschuss

Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Rechtsgrundlage für Zuwendungen bildet die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwe
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von Zuschüssen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützen Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität. Sie bekommen die Förderung für Projekte zu folgenden Schwerpunkten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre. Die Höhe der Förderung beträgt für Kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUkönnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Ihren Antrag stellen Sie im Rahmen von Förderrunden in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen je nach Forschungsschwerpunkt entweder bei derVDI/VDEInnovation + TechnikGmbHoder demDLRProjektträger ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG