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💰 Zuschuss

Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)

Europäische Kommission

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationaljugend

Besonderheiten & Hinweise

Wenn Sie für Forschungs- oder Ausbildungsmaßnahmen Fördermittel oder Unterstützungen aus dem Euratom-Programm erhalten wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Programm wird durch indirekte Maßnahmen und direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) durchgeführt. Nachstehende Einzelziele werden verfolgt: Um die fachlichen Kompetenzen in derEUzu erhalten, sollen Ausbildungseinrichtungen von europaweitem Interesse geschaffen werden, die gezielte Programme anbieten. Die Förderung indirekter Maßnahmen erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Darüber hinaus können Preisgelder und öffentliche Aufträge vergeben sowie Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden. Die direkten Maßnahmen werden in Form von Forschungs- und Innovationstätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle durchgeführt. Die Durchführung der indirekten Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen. Für direkte Maßnahmen erstellt die Kommission ein mehrjähriges Arbeitsprogramm. Aufrufe der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen werden imEU-Amtsblatt sowie im Funding & Tenders-Portal veröffentlicht. Das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen (NKS) zu Horizont Europa stellt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für sämtliche Bereiche des Programms zur Verfügung. Aktuelle Informationen zu Horizont Europa finden sich auch auf der deutschen Website des Programmes.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG