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💰 Zuschuss

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Die Vorhaben dürfen vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen (z.B. Auftragserteilung) gilt bereits als Vorhabenbeginn. DerBMUkann
4.2 Für Vorhaben, die der Erfüllung gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes erlassener Vorschriften zur Beschränkung von Umweltbelastungen dienen, können nur Zuwendungen gewährt werden, wenn
1. die in den entsprechenden Vorschriften festgelegten Anforderungen zum Schutz der Umwelt erheblich überschritten werden sollen oder
2. das für das Vorhaben gewählte neue Verfahren gegenüber herkömmlichen Verfahren zu einer nachhaltigen Kosteneinsparung oder sonstigen erheblichen Vorteilen führen kann.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihr Vorhaben, das neue und erprobte Technologien und Verfahren im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege anwendet. Sie schützen, pflegen oder entwickeln mit Ihrem Vorhaben Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich einerseits nach der Art Ihres Vorhabens und andererseits nach der Art der Antragstellenden. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ihre Projektskizzen und Anträge richten Sie bitte an das Bundesamt für Naturschutz.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG