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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Massekredit-Bürgschaft

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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info@bb-sh.de
📞
0431 59380
📞
0431 5938160
🔗
sh.ermoeglicher.de

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungHandelIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als Unternehmen von dem Ausfallrisiko des von Ihrer Hausbank eingeräumten Massekredits, den Sie zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebs im Rahmen des Insolvenzeröffnungs- oder laufenden Insolvenzverfahrens brauchen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise 50 Prozent des Masseskreditbetrags, jedoch maximalEUR500.000. Der Antrag wird von Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein initiiert und gemeinsam mit der Hausbank und der Insolvenzverwaltung koordiniert.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind insolvenzbefangene Unternehmen aller Branchen, vertreten durch die (vorläufige) Insolvenzverwaltung.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
•a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst
•b) ein fälliger Zins-, Provisions- oder Tilgungsanspruch des Kreditgebers trotz banküblicher Bemühungen des Kreditgebers um Einziehung oder Beitreibung der Forderung innerhalb von zwölf Monaten nach s

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Schleswig-Hol

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