Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als Unternehmen von dem Ausfallrisiko des von Ihrer Hausbank eingeräumten Massekredits, den Sie zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebs im Rahmen des Insolvenzeröffnungs- oder laufenden Insolvenzverfahrens brauchen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise 50 Prozent des Masseskreditbetrags, jedoch maximalEUR500.000. Der Antrag wird von Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein initiiert und gemeinsam mit der Hausbank und der Insolvenzverwaltung koordiniert.
Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Schleswig-Hol