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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Premium-Bürgschaft

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

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Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@bb-sh.de
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0431 59380
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0431 5938160
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Zielgruppen

jugendsenioren

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges oder bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit guter Bonität von Ihrem Kreditrisiko. Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten unter anderem für folgende Investitionsvorhaben: Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft 50 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags muss mindestensEUR200.000 betragen und darfEUR4 Millionen nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über einOnline-Antragsportal eingereicht werden.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind junge und bestehende Unternehmen (älter als 3 Jahre) aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die Kriterien derKMU-Definition derEUerfüllen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Bürgschaftsbank sichert keine Gründungen, Übernahmen und Sanierungskredite ab.
•(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
•a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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