Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften zur Absicherung von Krediten, um die Durchführung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich sowie haushaltsrechtlich vertretbarer Maßnahmen zu ermöglichen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und vor Ausgabe des zu sichernden Kredits an das zuständige Fachministerium. Durchschriften des Antrags senden Sie bitte an das Finanzministerium Schleswig-Holstein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG