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Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Kontakt@fimi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9884176

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften zur Absicherung von Krediten, um die Durchführung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich sowie haushaltsrechtlich vertretbarer Maßnahmen zu ermöglichen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und vor Ausgabe des zu sichernden Kredits an das zuständige Fachministerium. Durchschriften des Antrags senden Sie bitte an das Finanzministerium Schleswig-Holstein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•(1) Bürgschaften werden in der Regel nur dann übernommen, wenn bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Maße zur Verfügung stehen und Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-
•(2) Bürgschaften dürfen nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch die Kreditnehmer bei normalem wirtschaftlichem Ablauf erwartet werden kann.
•(3) Die Gesamtfinanzierung der zu fördernden Maßnahme muss unter Berücksichtigung angemessener Eigenmittel gesichert sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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