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💰 Zuschuss

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regionalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUder gewerblichen oder touristischen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die älter als 5 Jahr
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
3.1 Als Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines Leistungsvertrages zu werten. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zur Ablehnung des Antrages beziehungsweise zum Widerruf des Zuwendungsbescheide
3.2 Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist von den Antragstellenden zu bestätigen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 25%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & SoftwareProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind. Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen Außerdem können Sie eine Förderung für Beratungen bekommen, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung und beziehungsweise oder mit dem Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit zu analysieren und dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, sowie für sogenannte Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine 1. Phase bis zu 25 Prozent der Beratungskosten für bis zu 5 Tagewerke und für eine gegebenenfalls notwendige 2. Phase bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für bis zu 10 weitere Tagewerke, maximal jedochEUR1.000 je Tagewerk. Ein Tagewerk entspricht 8 Zeitstunden. Die Höhe der Förderung für Belegschaftsinitiativen beträgt bis zu 70 Prozent der Beratungskosten für jede Phase. Sie können die 1. und die 2. Phase der Beratungsförderung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren normalerweise nur jeweils einmal in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an dieNRW.BANK.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG