Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 25%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind. Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen Außerdem können Sie eine Förderung für Beratungen bekommen, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung und beziehungsweise oder mit dem Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit zu analysieren und dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, sowie für sogenannte Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine 1. Phase bis zu 25 Prozent der Beratungskosten für bis zu 5 Tagewerke und für eine gegebenenfalls notwendige 2. Phase bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für bis zu 10 weitere Tagewerke, maximal jedochEUR1.000 je Tagewerk. Ein Tagewerk entspricht 8 Zeitstunden. Die Höhe der Förderung für Belegschaftsinitiativen beträgt bis zu 70 Prozent der Beratungskosten für jede Phase. Sie können die 1. und die 2. Phase der Beratungsförderung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren normalerweise nur jeweils einmal in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an dieNRW.BANK.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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