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💰 Zuschuss

Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)

Europäische Kommission

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind ausschließllich die teilnahmeberechtigten Staaten.
An dem Programm teilnehmen können
Die Fördermittel können nach Antragstellung der teilnehmenden Staaten und Genehmigung durch dieEUvon juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die im Bereich des Katastrophenschutze

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Das Katastrophenschutzverfahren umfasst die Zusammenarbeit bei Schwerpunkte des Programms sind Im Rahmen des Programms wird ein Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, ERCC) eingerichtet, das täglich rund um die Uhr verfügbar ist. Die Arbeit des ERCC wird durch wissenschaftliches Fachwissen unterstützt, das unter anderem von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission bereitgestellt wird. Darüber hinaus wird eine europäische Kapazitätsreserve (rescEU) bereitgestellt. Damit soll die Reaktionszeit auf Notsituationen in den Bereichen der Waldbrandbekämpfung aus der Luft, der Bewältigung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Vorfälle und der medizinischen Notfallbewältigung verkürzt werden. Während der COVID-19-Pandemie wurde das Fehlen ausreichender Transport- und Logistikressourcen als wesentliches Hindernis ermittelt, Hilfe zu leisten oder zu erhalten. Daher werden auch Transport- und Logistikressourcen als rescEU-Kapazitäten definiert. Die Entwicklungskosten aller rescEU-Kapazitäten weden vollständig aus dem Unionshaushalt finanziert. Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen. Darüber hinaus können öffentliche Aufträge vergeben und andere Finanzinstrumente eingesetzt werden. Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Jahresarbeitsprogrammen. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen der Katastrophenbewältigung. Die Kommission veröffentlicht Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Internet. Im Fall einer Katastrophe oder drohenden Katastrophe kann der betroffene Staat über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen ERCC um Hilfe ersuchen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG