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🛡️ Bürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

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Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@buergschaftsbank-niedersachsen.de
📞
0511 337050
📞
0511 3370555
🔗
ni.ermoeglicher.de

Zielgruppen

frauensenioren

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen entlastet Sie als Unternehmen, Freiberuflerin und Freiberufler sowie Existenzgründerin und Existengründer mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von Die Bürgschaftsbank Niedersachsen sichert mit der Bürgschaft normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Höhe der Bürgschaft kann bis zuEUR2 Millionen betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Niedersachsen. Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet folgende Produkte an: Classic-Bürgschaft, Premium-Bürgschaft, Express-Bürgschaft und Liqui plus.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Niedersachsen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Bürgschaftsbank Niedersachsen gewährt keine Bürgschaften für Sanierungs- oder Umschuldungskredite.
•(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
•a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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