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🛡️ Bürgschaft

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@buergschaftsbank-niedersachsen.de
📞
0511 337050
📞
0511 3370555
🔗
www.mbg-hannover.de

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Sie können eine Förderung für diese Projekte beantragen: Die garantierte Beteiligung muss mindestensEUR50.000 betragen, soll nicht höher sein als das vorhandene Eigenkapital und darf den Betrag vonEUR2,5 Millionen je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. Die Garantie erstreckt sich auf bis zu 70 Prozent der für die Beteiligung zu leistenden Einlage und zusätzlich bis zu 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche für höchstens einen Jahresbeitrag. Die Laufzeit beträgt zwischen 5 und 10 Jahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte an eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Diese leitet den Antrag an die Bürgschaftsbank Niedersachsen weiter.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus einschließlich Baumschulen und Landschaftsgärtnereien.
•Die Übernahmen von Beteiligungsgarantien ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
•Beteiligungen, die nur der Konsolidierung der Finanzverhältnisse des Unternehmens dienen sollen, sind ausgeschlossen.
•1. Die Beteiligung muss der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz (Erwartung einer langfristig angemessenen Rendite und einer vertragsmäßigen Abwicklung der Beteiligung
•a) Kooperation,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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