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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Niedersächsisches Finanzministerium

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📞
0511 53570
🔗
www.pwc.de

Zielgruppen

forschunginternationalkulturseniorensozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen. Sie erhalten die Bürgschaft für Kredite, die der Investitions-, Umlauf- und Avalfinanzierung dienen. Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen. Sie sind normalerweise auf 80 Prozent des Ausfalls beschränkt. Für die Bearbeitung des Antrages müssen Sie ein einmaliges Entgelt zahlen. Dessen Höhe ist abhängig von der Kreditsumme, beträgt jedoch maximalEUR125.000. Ihren Antrag richten Sie bitte unter Verwendung der Antragsformulare an die PricewaterhouseCoopersGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.
•Die Übernahme einer Landesbürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•6.1 Der zu erwartende Erfolg muss in angemessenem Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen.
•6.2 Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.

Rechtsgrundlagen

§ 39 LHO

Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen RdErl

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Kontakt

📞
0511 53570
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www.pwc.de

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