Niedersächsisches Finanzministerium
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen. Sie erhalten die Bürgschaft für Kredite, die der Investitions-, Umlauf- und Avalfinanzierung dienen. Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen. Sie sind normalerweise auf 80 Prozent des Ausfalls beschränkt. Für die Bearbeitung des Antrages müssen Sie ein einmaliges Entgelt zahlen. Dessen Höhe ist abhängig von der Kreditsumme, beträgt jedoch maximalEUR125.000. Ihren Antrag richten Sie bitte unter Verwendung der Antragsformulare an die PricewaterhouseCoopersGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG