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💰 Zuschuss

Förderung von Betreuungsvereinen

Niedersächsisches Justizministerium

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de
📞
0441 2200
🔗
oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit von Betreuungsvereinen. Sie erhalten als Betreuungsverein die Förderung für Personal- und Sachausgaben zur Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt höchstensEUR28.800 pro Jahr. Darüber hinaus können Sie Zusatzförderungen nach bestimmten Kriterien erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das folgende Jahr über die für Sie örtlich zuständige Betreuungsbehörde im Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt beim Oberlandesgericht Oldenburg. Beachten Sie bitte, dass für Anträge auf Zusatzförderungen abweichende Fristen gelten.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind in Niedersachsen anerkannte und tätige Betreuungsvereine, die sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen können.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Ein Betreuungsverein kann gefördert werden, soweit er folgende Voraussetzungen erfüllt:
•4.1 Der Betreuungsverein gewährleistet eine Personalausstattung, die für eine fachlich qualifizierte Erfüllung der Aufgaben nach § 15Abs.1 BtOG erforderlich ist; dazu gehören eine hauptberuflich als V
•Geeignet ist eine hauptberufliche Fachkraft in der Regel dann, wenn sie über eine staatlich anerkannte Ausbildung, insbesondere in den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften, Pä

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de
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0441 2200
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oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

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