•Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder Inhaberinnen und Inhaber müssen Garantien stellen.
•Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
•Im Programm innoSTARTup ist keine Antragstellung mehr möglich.
•Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
•Die Beteiligung im Programm MV innoPRO wird von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern in der Regel zu 70 Prozent garantiert.