•Das geplante und mitzufinanzierende Vorhaben muss im Land Hessen realisiert werden.
•Das Unternehmen muss vor Bereitstellung der Beteiligungsmittel gegründet beziehungsweise im Handelsregister eingetragen worden sein.
•Mit einer positiven Unternehmensentwicklung muss zu rechnen sein.
•Hessen Kapital I und II: Patente sind in das Unternehmen einzubringen und sollen dem Unternehmen für eine exklusive Nutzung während der Laufzeit der Beteiligung zur Verfügung stehen.
•Beteiligungen an Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.