Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines Unternehmen in der Gründungsphase oder der Anlaufphase durch die Vergabe von Risikokapital in Form einer offenen oder stillen Beteiligung. Sie können die Förderung für Ausgaben wie Mieten und Sachausgaben, Ausgaben für Schutzrechte, für Personal, Marketing, Konzepte und Studien, für Investitionen, Betriebsmittel, Markterschließung sowie Ausbildung bekommen. Die Förderung erhalten Sie als offene oder stille Beteiligung. Die Höhe Ihrer Beihilfe beträgt bis zuEUR500.000 Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ). Unternehmen im C-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten bis zuEUR750.000 BSÄ. Als kleines und innovatives Unternehmen im C-Fördergebiet derGRWkönnen Sie eine Beihilfe von bis zuEUR1 Million beziehungsweiseEUR1,5 Millionen erhalten. Richten Sie Ihren Antrag oder Ihre Anfrage bitte an die BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG