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💰 Zuschuss

Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
von Denkmalen.
Der Bund, die Bundesländer und deren nachgeordnete Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Berlin fördert Sie bei Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen und sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse. Sie bekommen die Förderung für denkmalbedingte Mehraufwendungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen. In Ausnahmefällen kann dieser Höchstbetrag auch überschritten werden. Leistungen aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen, die auf zuwendungsfähige Ausgaben geleistet werden, sind anzurechnen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesdenkmalamt Berlin ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG