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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
jens.weigel@de.pwc.com
📞
0361 5586143
📞
0361 5586262
🔗
www.pwc.de

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, an denen das Land ein besonderes Interesse hat. In Ausnahmefällen verbürgt der Freistaat auch die Übernahme von Mehrheitsanteilen an Unternehmen mit Sitz außerhalb Thüringens. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Besicherung von Die Höhe der Bürgschaft beträgt Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 Prozent des Kredits. Ihren Antrag richten Sie bitte an die PricewaterhouseCoopersGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•3.1 Bürgschaften dürfen nur übernommen werden, wenn die Rückzahlung der verbürgten Kredite auf der Grundlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes und bei einem normalen wirtschaftlichen Ablauf inne
•3.2 Bürgschaften werden nur gewährt, soweit werthaltige Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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jens.weigel@de.pwc.com
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