Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Beteiligung als Mitarbeiterin und Mitarbeiter an dem Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind. Die Beteiligung erfolgt normalerweise im Rahmen eines gesellschaftlichen Zusammenschlusses wie einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die Förderung erfolgt als Garantie. Die Garantie deckt 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme (maximal EUR 250.000 je Unternehmen) sowie des vertraglich gesicherten Beteiligungsertrages bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Die Förderung ist auf maximal 15 Jahre begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte gemeinsam mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vor der Wirksamkeit der zu fördernden Beteiligungsvereinbarung an die Bürgschaftsbank ThüringenGmbH.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT classic
Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)
Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen
Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT classic
Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)
Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen
Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen