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Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

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Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@bb-thueringen.de
📞
0361 21350
📞
0361 2135100

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Beteiligung als Mitarbeiterin und Mitarbeiter an dem Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind. Die Beteiligung erfolgt normalerweise im Rahmen eines gesellschaftlichen Zusammenschlusses wie einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die Förderung erfolgt als Garantie. Die Garantie deckt 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme (maximal EUR 250.000 je Unternehmen) sowie des vertraglich gesicherten Beteiligungsertrages bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Die Förderung ist auf maximal 15 Jahre begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte gemeinsam mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vor der Wirksamkeit der zu fördernden Beteiligungsvereinbarung an die Bürgschaftsbank ThüringenGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder deren Zusammenschluss (Arbeitnehmerbeteiligungsgesellschaft) gemeinsam mit dem Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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