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🛡️ Bürgschaft

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Sachsen übernimmt Ausfallgarantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen, wenn die Beteiligungen ohne Garantien nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande kommen würden. Es werden vor allem Garantien für übernommen. Sie erhalten die Förderung als Ausfallgarantie. Die Beteiligung soll maximal EUR 1,25 Millionen (in begründeten Ausnahmefällen EUR 2,5 Millionen) betragen, wobei die Garantie 75 Prozent der Beteiligungssumme nicht übersteigen darf. Anträge sind über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die Bürgschaftsbank SachsenGmbHzu richten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG