Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Die Sächsische Aufbaubank übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für Ihre volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden oder im besonderen Interesse des Freistaates Sachsen liegen. Die Sächsische Aufbaubank besichert Ihre Kredite, Avalrahmen und Leasingfinanzierungen für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftshöhe beträgt höchstens 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme. Die Bürgschaftsumme beträgt mehr alsEUR2,5 Millionen. Die Laufzeit beträgt Reichen Sie Ihren Antrag formlos bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Institut Ihrer Wahl ein. Von dort wieder der Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weitergeleitet.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG