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💰 Zuschuss

Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben der Grundlagenforschung.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & Software

Beschreibung

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)GmbHunterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Forschungsaktivitäten, deren Fokus auf der Kompetenzentwicklung in der Gesundheitsversorgung in den Partnerländern liegt. Gefördert werden Forschungsarbeiten, die die Gesundheitsversorgung in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens nachhaltig verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR200.000 für maximal 2 Jahre. Ihren Antrag stellen Sie bitte im Rahmen der jährlichen Ausschreibung elektronisch über das Antragsportal bei der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)GmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG