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💰 Zuschuss

Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie andere juristische Personen des Privatrechts, die Maßnahmen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durchführen.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden:
4.1 Ausgaben für die in Nummer 2 dieser Richtlinie genannten Maßnahmen können gefördert werden, wenn der Antrag den Vorgaben aus dieser Richtlinie entspricht und eine ausführliche, nachvollziehbare Be
4.2 Vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids darf mit dem Projekt nicht begonnen werden. Als Projektbeginn ist gemäß Verwaltungsvorschrift Nummer 1.3 zu § 44BHOgrundsätzlich der Abschluss eines der A

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert jährlich Maßnahmen, die zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beitragen und die Zahl von Straßenverkehrsunfällen senken. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den zuwendungsfähigen Ausgaben ab und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ihren Antrag richten Sie an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG