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💰 Zuschuss

Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
modellvorhaben-rad@balm.bund.de
📞
0221 57765099
🔗
www.balm.bund.de
🔗
www.balm.bund.de

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern. Dazu gehören zum Beispiel urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und Mobilitätsmaßnahmen zum Radverkehr einschließlich der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln. Sie erhalten die Förderung auch für Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen. Dies kann ein eigenständiges Vorhaben sein oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens. Wichtig ist: Ihr Vorhaben soll auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie können einen Antrag im Rahmen der Projektaufrufe desBMDVzu bestimmten Stichtagen und auch außerhalb eines Projektaufrufs bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einreichen. Informationen zu aktuellen Förderaufrufen werden auf der Internetseite des BALM veröffentlicht. Projektskizzen können auch außerhalb eines Förderaufrufs elektronisch beim BALM eingereicht werden.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzungen für eine Zuwendung sind:
•4.2 Bei der Förderentscheidung werden bereits laufende oder geplante Vorhaben berücksichtigt, um mögliche Synergieeffekte zu nutzen. Gleichfalls können als Voraussetzung für eine Gewährung von Förderm

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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