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💰 Zuschuss

Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie)

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind für
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Gefördert werden Vorhaben, die nachweislich den in der Nummer 1.1 genannten Zwecken dienen und deren Realisierungsaussichten grundsätzlich positiv eingeschätzt werden können.
4.2 Die Entscheidung über die Bewilligung der Anträge für Investitionsvorhaben nach Nummer 2.2 erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Bei der Auswahl förderwürdiger Skizzen fürFuEuI-Vorh
Sowohl bei Anträgen für Investitionsvorhaben nach Nummer 2.2 als auch bei Vorhabenskizzen fürFuEuI-Vorhaben nach Nummer 2.3 wird die Förderwürdigkeit jeweils anhand von Priorisierungskriterien bewerte

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt umweltfreundliche Bodenstromanlagen, für deren Nutzung keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht. Gefördert werden Investitionsvorhaben mit stationären und mobilen umweltfreundlichen Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen (GPUs) an Flughäfen sowieFuEuI-Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und fürFuEuI-Vorhaben zweistufig. Für Investitionsvorhaben und fürFuEuI-Vorhaben werden Förderaufrufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht. In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Antragbzw.Ihre Projektskizze auf Grundlage von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG