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💰 Zuschuss

Förderung für Forschungsprojekte zum Thema Innovative Grundlagen fürKI-Methoden undML-Modelle

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung erhalten zu können:
Sie können jedoch keine Förderung erhalten, wenn Ihr Forschungsvorhaben einen der folgenden Bereiche betrifft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie bei der Mitgestaltung derKIder nächsten Generation und hilft dabei, grundlegende Methoden des Maschinellen Lernens (ML) entscheidend voranzubringen. Diese Maßnahme ist ein zentraler Bestandteil derHightech Agenda Deutschland(HTAD) für die SchlüsseltechnologieKI. Im Fokus stehen dabei hybride Ansätze. Das bedeutet: Sie kombinieren lernende Verfahren systematisch mit explizitem Wissen, formalen Methoden oder physikalischen Modellen. Ziel ist es,KI-Systeme robuster, nachvollziehbarer und effizienter zu machen. Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen innovativeKI-Architekturen oder Lernalgorithmen entwickeln. Besonders willkommen sind Ansätze, die über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehen und beispielsweise Kausalität oder symbolische Deduktion integrieren. Das Programm trägt maßgeblich zur technologischen Souveränität Deutschlands bei. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können Mittel für Personal, Dienstreisen sowie projektbezogene Investitionen und Sachmittel beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 2.000.000EURpro Projekt bei einer Laufzeit von 3 Jahren. Als Hochschule erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20%auf Ihre projektbezogenen Ausgaben.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG