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💰 Zuschuss

Förderungzur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Der Zuschuss im Programm „Gesundheitsforschung – GO-Bio initial“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen. Die Projekte können von der konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen reichen. Vorzugsweise werden Projekte aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge unterstützt. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in einem Kernmodul und einem Zusatzmodul. Im Kernmodul bekommen Sie die Förderung Im Zusatzmodul werden experimentell angelegte Einzelprojekte von Technologietransfereinrichtungen gefördert. Aktuell bestehen für dieses Modul keine Antragsmöglichkeiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20%bekommen. Das Antragsverfahren ist für die Sondierungsphase zweistufig und für die Machbarkeitsphase einstufig.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG