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💰 Zuschuss

Förderung für internationale Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie 2027 Japan/Queensland

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Ausschlussgründe:Forschungsvorhaben in den Bereichen Gesundheit, Pharma und Medizin können Sie über dieses Programm nicht fördern lassen. Ebenso sind Projekte ausgeschlossen, die sich ausschließlich a

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Programm fördert Ihre Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb Europas. Der Fokus liegt aktuell auf Kooperationen mit Japan oder Queensland in Australien. Sie können Forschungsprojekte in verschiedenen Themenbereichen umsetzen. Dazu gehören die industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder nachhaltige Bioprodukte. Auch neue Produktionstechnologien und digitale Schlüsseltechnologien stehen im Mittelpunkt. Sie profitieren von einer starken Vernetzung und dem Austausch von Fachwissen. Deutschland soll durch diese Kooperationen ein führender Standort für Bioökonomie bleiben. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie finanziell. Sie erhalten Zuschüsse für Ihre Personalkosten und notwendige Investitionen. Auch Materialkosten und Dienstreisen werden gefördert. Die Förderung hilft Ihnen, Innovationspotenziale zu erschließen. Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100%Ihrer Ausgaben erhalten. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20%. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten eine anteilige Finanzierung ihrer Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dabei von höheren Fördersätzen profitieren. Details zum Antragsportal finden Sie unter den weiterführenden Links.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG