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💰 Zuschuss

Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Sie müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig (kumulativ) erfüllen:
Die Drohne muss folende technischen Anforderungen erfüllen.
Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung.
Ausschlussgründe: In folgenden Fällen können wir Ihren Antrag nicht fördern:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Ihre Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung, insbesondere zur Rehkitzsuche. Die Förderung erfolgt als fester Zuschuss. Sie erhalten 3.000,00 EUR für eine Drohne. Kostet die Drohne weniger, erstattet Ihnen der Bund nur den tatsächlichen Preis. Bitte beachten Sie: Pro Verein wird nur eine einzige Drohne gefördert. Sie müssen ein fabrikneues Gerät kaufen. Gebrauchte Drohnen sind von der Förderung ausgeschlossen. Kaufen Sie die Drohne erst, wenn Sie den offiziellen Bescheid erhalten haben. Ein vorzeitiger Kauf führt dazu, dass Sie keine Förderung erhalten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG