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💰 Zuschuss

Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEUals Demonstrationsbetriebe im Rahmen eines produ
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Zuwendungs- und Beihilfeempfänger haben vor Beginn der Maßnahme einen schriftlichen Antrag auf Gewährung der Beihilfe zu stellen. Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: Name und Größ
Um einen zielgerichteten Mitteleinsatz zu gewährleisten, wird dasBMELim Rahmen von öffentlichen Bekanntmachungen Themenschwerpunkte benennen und zur Einreichung von Projektskizzen auffordern. Die dire

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei dem Transfer von Forschungsergebnissen zum Tierschutz in die landwirtschaftliche Praxis. Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte zu folgenden fachlichen Aspekten: Bei Wissenstransfer- und Demonstrationsprojekten sollten Sie auch einbeziehen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für höchstens 3 Jahre. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt werden dabei der Subsidiaritätsgrundsatz und das wirtschaftliche Eigeninteresse. Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren, sofern Sie dabei die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Ihren Antrag richten Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG