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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen des Programmes „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Einen Antrag kann jede Gesellschaft stellen,
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für:
Nicht antragsberechtigt sind:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften, die ein Projekt zur Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen an Land umsetzen wollen. Gefördert werden Ihre Kosten für die Planung und Genehmigung einer Windenergieanlage, insbesondere: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 70%der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten und ist auf maximal 300.000EURbegrenzt. Sie müssen den Zuschuss zurückzahlen, wenn Sie für die jeweilige Windenergieanlage eine bestandskräftige Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten haben. Ihren Förderantrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG