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💰 Zuschuss

EXIST-Gründungsstipendium

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauenjugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die mit den Gründungsteams Stipendiatenverträge abschließen und die in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk einge
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Begleitung von Gründungsteams. Sie erhalten die Förderung für Wenn Sie gefördert werden, erhält Ihr Gründungsteam eine begleitende Beratung durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk. Sie können einen Zuschuss bis zu 100%der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bekommen. Gefördert werden Personalausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal 3 Personen in Höhe von Für unterhaltspflichtige Kinder der Gründerinnen und Gründer werden monatlich 150,00EURpro Kind als Kinderzuschlag gewährt. Sachausgaben können in Höhe von bis zu 10.000EURfür Einzelgründungen beziehungsweise 30.000EURfür Teamgründungen anerkannt werden. Für gründungsbezogenes Coaching und eine Gründungsberatung können bis zu 5.000EURgewährt werden. Zusätzlich können Sie bis zu 10.000EURpauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk erhalten. Für diverse Gründungsteams und die fachliche Betreuung durch eine Mentorin können Sie zusätzlich jeweils 2.500EURerhalten. Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr. Anträge richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form an den vomBMWEbeauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG