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💰 Zuschuss

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum ThemaKI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme (HightechAgenda)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
mobilitaet@dlr.de
📞
+49 228 3821-2202
🔗
www.fona.de
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foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschungregionalsozial

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Sie können eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der intelligenten Mobilität erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Vorhaben, die Künstliche Intelligenz (KI) für den Klimaschutz nutzen. Diese Förderung richtet sich an Forschungsverbünde. Ihr Verbund muss aus mindestens 3 Partnern bestehen. Dazu gehören eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sowie eine interkommunale Institution. Ein weiterer Partner aus Wirtschaft oder Gesellschaft muss beteiligt sein. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für die Entwicklung innovativer Mobilitätslösungen. Dies umfasst Bereiche wie autonomes Fahren oder smarte Infrastrukturen. AuchOn-Demand-Angebote im ländlichen Raum gehören dazu. Sie erproben Ihre Technologien in Reallaboren unter echten Bedingungen. Das Ziel ist ein intelligentes Mobilitätssystem. Damit leisten Sie einen Beitrag zur Hightech Agenda Deutschland (HTAD). Auch die nationalen Klimaziele werden so unterstützt. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Der Verkehrssektor spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Nutzen Sie die Förderung für den Technologietransfer in Ihrer Region.

Besonderheiten & Hinweise

•In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten: Wenn Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gilt, erhalten Sie keine Förd

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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