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💰 Zuschuss

Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative Umweltschutz)

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
exportinitiative@z-u-g.org
📞
+49 30 7261 8099-9
📞
+49 30 7261 8099
📞
023/1315
🔗
www.exportinitiative-umweltschutz.de
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www.exportinitiative-umweltschutz.de
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foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

DasBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)unterstützt Ihre Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland. Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ adressiert dasBMUKNfolgende Handlungsfelder: Sie bekommen die Förderung für Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Projektarten: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Projekts. Eine angemessene Eigenbeteiligung von normalerweise 20 Prozent der Ausgaben ist vorzusehen. Auch eine Vollfinanzierung ist möglich. Eine Vollfinanzierung kommt aber normalerweise nicht in Betracht, wenn an dem Vorhaben insbesondere ein wirtschaftliches Interesse der Antragstellenden besteht. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte im Rahmen von Förderaufrufen zu den jeweils festgelegten Stichtagen bei dem Projektträger, der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)gGmbH, ein. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
•Weitere Voraussetzungen:
•Zuwendungsfähig sind nur Vorhaben, welche die allgemeinen und besonderen Förderziele und Förderbedingungen in Nummer 1 dieser Richtlinie erfüllen. Darüber hinaus haben Antragstellende beziehungsweise
•a) Die Projekte können auch von mehreren oben genannten Antragsberechtigten im Verbund durchgeführt werden. Die Partner eines Verbundprojekts stellen jeweils einen eigenen Projektantrag und regeln ihr

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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exportinitiative@z-u-g.org
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+49 30 7261 8099-9
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